Referenzzinssatz und Mieten
Vermutlich haben einige von euch in den Medien vernommen, dass der Referenzzinssatz per 2. Juni 2017 auf 1.5% gesenkt wurde.
Für eilige LeserInnen gibt es hier eine gute Zusammenfassung:
https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/nur-wenige-genossenschafter-profitieren-vom-tiefen-referenzzins
Was ist der Referenzzinssatz?
Der hypothekarische Referenzzinssatz ist eine verbindliche Richtgrösse für Mieterhöhungen oder -senkungen. Er wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) veröffentlicht. Es handelt sich um den durchschnittlichen Zinssatz für inländische Hypotheken.
Wo kommt der Referenzzinssatz zur Anwendung?
Damit die Hausbesitzer auch noch einen Ertrag erwirtschaften, wenn der Hypothekarzins steigt, dürfen sie die zusätzlichen Kosten bei einem Anstieg des Hypothekarzinssatzes auf die Mieten überwälzen. Damit sie damit aber nicht ungerechtfertigt hohe Renditen absahnen, müssen sie bei einer Senkung des Hypothekarzinses die gesunkenen Kosten ebenfalls an die Mietenden weitergeben. Seit 2008 ist sowohl für Erhöhrungen als auch für Senkungen der Referenzzinssatz massgebend.
Wie ist das bei Genossenschaften?
Genossenschaften sind gemeinnützig und erwirtschaften keinen Gewinn. Es gibt zwar einige Genossenschaften, die die Mieten mit dem Referenzzinssatz bestimmen, doch die meisten Genossenschaften verlangen eine Kostenmiete. Was heisst das? Die Kostenmiete muss sämtliche Kosten, die bei der Bewirtschaftung einer Liegenschaft anfallen, decken. Zu den Kosten einer Liegenschaft gehören im Wesentlichen:
- Kapital- und Baurechtzinsen
- Amortisationen und Abschreibungen
- Rückstellungen für Erneuerungen und Investitionen
- Unterhalt, Versicherungen und Steuern
Was heisst das für uns BewohnerInnen der Genossenschaft Hagnau?
Gemäss unseren Statuten verlangen auch wir eine Kostenmiete. Unsere Mieten wurden aufgrund einer Schätzung der Baukosten und der laufenden Aufwände festgelegt. Wir sind dabei, die Kostenzusammenstellung zu überprüfen. Dazu möchten wir auch die nächste Nebenkostenabrechnung vom 31. Juli 2017 berücksichtigen. Aufgrund der höheren Baukosten und der hohen Verschuldung wird eine Mietzinsreduktion zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sein. Wir werden voraussichtlich Ende Oktober ein neues, detailliertes Mietzinsformular verteilen und auch eine Informationsveranstaltung dazu organisieren.
Bei Fragen wendet euch bitte an mich.