Aus der 59. Vorstandsitzung vom 18.5.2021

Die neuen Statuten müssen noch vom Bundesamt für Wohnungswesen bewilligt werden. Voraussichtlich nach den Sommerferien nach deren Inkraftsetzung werden wir über die Anpassungen betreffend Mietverträge, Anteilscheine und Stimmrecht pro Wohnung informieren.

Bisher galt die Regelung, dass die Reparaturkosten  bei den Haushaltgeräten, die weniger als 1% der Jahresmiete ausmachten, von den Mietenden zu tragen sind. Die Praxis zeigte, dass die Beträge diese Limite jeweils überstiegen. Deshalb wird ab sofort auf diese Regelung verzichtet. Die Genossenschaft übernimmt die Kosten. Davon ausgeschlossen sind natürlich Kosten, die unter die Haftpflicht der Verursacher*innen fallen.

Das Helfer*innen-Essen wird weiterhin verschoben. Voraussichtlicher Termin: Sonntag, 

12. September 2021.

Der Herbst-Aktionstag findet am Samstag, 23. Oktober statt.