Liebe Mietenden

Ab Ende September 2022 sind für Einzahlungen nur noch Rechnungen mit QR-Code zugelassen. Dies hat zur Folge, dass eventuell euer Dauerauftrag für die Überweisung der Miete angepasst werden muss.

Wann muss der Dauerauftrag angepasst werden?

Ist eine IBAN oder eine QR-IBAN hinterlegt (z.B. CH12 3456 7890 1234 5678 9), müsst ihr nichts unternehmen. Der Dauerauftrag wird auch nach der definitiven Umstellung auf QR-Rechnung weiterhin verarbeitet.

Ist eine PC-Kontonummer hinterlegt (z.B. 01-XXXXXX-X / 03-XXXXXX-X), basiert dieser Dauerauftrag auf einem orangen (ESR) Einzahlungsschein. Solche Daueraufträge müssen ersetzt werden, so dass eine QR-IBAN resp. eine QR-Referenz anstelle der PC-Kontonummer aufgeführt ist.

Bitte überprüft, ob euer Dauerauftrag angepasst werden muss und ändert die Angaben, wenn nötig.

Den neuen QR-Einzahlungsschein findet ihr hier: Einzahlungsschein mit QR Code (PDF)

Bitte meldet euch, wenn ihr Fragen habt.

Vielen Dank euch allen und herzliche Grüsse

Brigitte